DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 14.07.2021
Die EU-Kommission hat am 28.06.2021 einen neuen Rahmen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021-2027 veröffentlicht. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern und die Arbeitsschutzvorschriften zu aktualisieren.
Laut EU-Kommission gab es in den letzten drei Jahrzehnten erhebliche Fortschritte im Bereich des Arbeitsschutzes, so z. B. Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle in der EU zwischen 1994 und 2018 um etwa 70 %. Dennoch besteht Verbesserungspotenzial: So wurden in 2018 immer noch über 3.300 tödliche Unfälle und 3,1 Millionen nicht tödliche Unfälle in der EU-27 verzeichnet. Zudem sterben mehr als 200.000 Arbeitskräfte jedes Jahr an arbeitsbedingten Erkrankungen. Daher ist es notwendig, die Standards für den Arbeitnehmerschutz zu verbessern.
Die EU-Kommission plant u. a. folgende Maßnahmen, um die Arbeitsplätze fit für den ökologischen, den digitalen und den demografischen Wandel zu machen:
- bis 2023: Modernisierung des Arbeitsschutz-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit der Digitalisierung durch eine Überarbeitung der Arbeitsstättenrichtlinie (Richtlinie 89/654/EWG) und der Richtlinie zur Arbeit an Bildschirmgeräten (Richtlinie 90/270/EWG);
- Sicherstellen angemessener Folgemaßnahmen zur Entschließung des EU-Parlaments mit Empfehlungen an die EU-Kommission zum Recht auf Nichterreichbarkeit;
- Einleiten einer „EU-OSHA-Kampagne für gesunde Arbeitsplätze“ 2023-2025 bezügliche einer sicheren und gesunden digitalen Zukunft, die insb. psychosoziale und ergonomische Risiken abdeckt;
- vor Ende 2022: Ausarbeiten einer nichtlegislativen Initiative zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, in der neu auftretende Probleme bei der psychischen Gesundheit von Arbeitskräften bewertet und Leitlinien für Maßnahmen vorgelegt werden;
- Entwicklung von E-Tools und Anleitungen für Risikobewertungen im Zusammenhang mit grünen und digitalen Arbeitsplätzen und Prozessen, einschließlich insbesondere psychosozialer und ergonomischer Risiken;
- Förderung des Ansatzes „Vision Zero“ für arbeitsbedingte Todesfälle durch:
- Verbesserung der Datenerfassung zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Analyse der Ursachen für jeden arbeitsbedingten Tod oder jede arbeitsbedingte Verletzung;
- Einrichtung einer speziellen dreigliedrigen Arbeitsgruppe „Vision Zero“ des ACSH und die Entwicklung gezielter Informationsmaßnahmen und Instrumente zur Sensibilisierung;
- Verstärkung der Durchsetzung bestehender Vorschriften und Leitlinien;
- Austausch bewährter Verfahren und Unterstützung einer intensiveren Schulung von Arbeitsaufsichtsbehörden;
- Unterstützung der Bewusstseinsbildung für Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebs und psychische Gesundheit sowie Belästigung am Arbeitsplatz und geschlechtsspezifische Vorurteile;
- Bereitstellung branchenspezifischer Informationen für KMU in Zusammenarbeit mit der EU-OSHA;
- Entwicklung von Notfallverfahren und Leitlinien für die rasche Einführung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen bei potenziellen künftigen Gesundheitskrisen;
- bis 2022: Aktualisierung der Empfehlung der EU-Kommission zu Berufskrankheiten, um COVID-19 aufzunehmen.
Für 2023 ist ein Arbeitsschutzgipfel angekündigt. Dort soll eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorgenommen und bewertet werden, inwiefern der sich rasch wandelnde Kontext Anpassungen erfordert.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel