Digitalisierung - 13. November 2025

Neue Regierungsentwürfe und Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister

BRAK, Mitteilung vom 13.11.2025

Die Regierung will die Zwangsvollstreckung und Immobilientransaktionen digitalisieren. Doch das ist nur ein Teil umfassender Digitalisierungspläne.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben und den Abbau bürokratischer Hürden in Staat und Verwaltung zu fördern (insbes. Punkt 2.2 und 2.3 des Koalitionsvertrags). Ziel der Digitalisierung der Justiz ist es, den Zugang zum Recht für die Menschen zu erleichtern und die Arbeit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften effizienter zu gestalten. Dabei setzt sie auch einige Pläne der Vorgänger-Regierung fort.

Bereits am 5. November hat die Regierung zwei weitere Digitalisierungs-Vorhaben beschlossen: Die digitale Zwangsvollstreckung und elektronische Immobilientransaktionen. Auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister wurde außerdem eine gemeinsame Erklärung zur Umsetzung der „Digitalsäule“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat verabschiedet. Weitere Digitalisierungsprojekte in der Justiz sollen mit Bundesmitteln gefördert werden.

Digitale Zwangsvollstreckung

Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen – ebenso wie der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher. Auch weitere Verfahrensbeteiligte wie insbesondere Inkassounternehmen sollen schrittweise in das digitalisierte Verfahren eingebunden werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vor, den das Bundeskabinett am 5. November 2025 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa 7 Millionen Euro führen – darunter etwa 2,3 Millionen Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern.

Seit 2022 sind weite Teile des Verfahrens zur Einleitung der Zwangsvollstreckung bereits digital möglich. In vielen Fällen werden bestimmte Dokumente aber noch in Papierform übermittelt. Das betrifft insbesondere das Dokument, auf dessen Grundlage die Zwangsvollstreckung im konkreten Fall angeordnet werden soll – beispielsweise ein Urteil oder eine öffentliche Urkunde (sog. vollstreckbare Ausfertigung). Dieses Nebeneinander von elektronischen und Papierdokumenten verursacht Mehraufwand und ist fehleranfällig.

Digitalisierung von Immobiliengeschäften

Zeitgleich zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung hat die Regierung auch einen Gesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch („eNoVA“) beschlossen, mit dem Immobilientransaktionen digitalisiert werden sollen: Notarinnen und Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Die digitale Kommunikation soll auf Grundlage eines gemeinsamen Dateistandards verpflichtend werden. Sie soll schrittweise eingeführt und in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt sein. Auch hier erhofft sich die Regierung jährliche Einsparungen von rund 14 Millionen Euro. 

Die notarielle Beurkundung von Immobilienverträgen erfordert derzeit den Austausch von zahlreichen Informationen und Dokumenten. Dies erfolgt bisher weitgehend aufwändig in Papierform und auf dem Postweg. Gleiches gilt für den Austausch von Notarinnen und Notaren mit den Gerichten oder den Finanzämtern im Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften.

Beide von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe werden nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister

Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich außerdem am 7. November 2025 in Leipzig zu ihrem siebten Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Diese Digitalgipfel haben das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz gemeinsam strategisch zu planen. Er findet regelmäßig zusammen mit der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) statt. Bei dem aktuellen Treffen ging es um die Förderung der Digitalisierung der Justiz – als eine eine von drei „Säulen“ des neuen Pakts für den Rechtsstaat, den Bund und Länder schließen wollen.

Bund und Länder hatten sich auf dem Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 darauf verständigt, dass der Bund für die Justiz in den Jahren 2023 bis 2026 für Vorhaben zur Digitalisierung der Justiz insgesamt bis zu 200 Millionen Euro bereitstellt. Es wurden bislang schon 32 Vorhaben auf den Weg gebracht – etwa die die (fortlaufende) Einführung der e-Akte. Bund und Länder arbeiten daran, diese Vorhaben bis Ende 2026 erfolgreich umzusetzen. Im Fokus des Treffens stand nun die Frage, wie die Verteilung der vom Bund bereitgestellten Mittel in Höhe von bis zu 210 Millionen Euro für die Jahre 2027 bis 2029 erfolgen soll. Hierzu haben die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Die Mittel sollen insbesondere für folgende Projekte eingesetzt werden:

  • der Aufbau einer ersten lauffähigen Version der bundeseinheitlichen Justizcloud. Mit ihr soll eine zukunftsfähige Cloudinfrastruktur für die deutsche Justiz aufgebaut werden.
  • der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz
  • die Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Klageverfahrens inklusive Kommunikationsplattform
  • die Einführung einer Digitalen Rechtsantragstelle.

Bis zum April 2026 soll der erste Entwurf eines Portfolios erstellt und dann dem E-Justice-Rat, dem Steuerungs- und Koordinierungsgremium für die Digitalisierung der Justiz, vorgelegt werden.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer