Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.09.2020
Die Bundesregierung will das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und das Fernunterrichtsschutzgesetz modernisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/21980) vorgelegt. Im Frühjahr 2020 haben die Länder laut Ausführungen der Bundesregierung in Absprache mit dem Bund ein Muster-Änderungsgesetz abgestimmt, mit dem unter anderem die Regelungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren übernommen werden. Aus dem Mustergesetz sowie aus Rückmeldungen des Statistischen Bundesamtes ergibt sich demnach auch für den Bund der Bedarf nach Anpassung für das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.
Mit diesem Entwurf verfolgt die Bundesregierung nach eigenen Angaben unter anderem das Ziel, Bürokratie beim Abschluss von Fernunterrichtsverträgen abzubauen und den Zugang zu digitalen Bildungsangeboten zu erleichtern. Hierzu sollen neue Merkmale zur statistischen Erhebung der Anerkennungsverfahren eingeführt werden und die gesicherte Datengrundlage verbessert werden. „Diese neuen und konkretisierten Erhebungen erlauben bessere Erkenntnisse zu den Verwaltungsverfahren und können so auch für deren weitere Optimierung genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 903/2020