EU-Recht - 13. November 2019

Neue Regelungen für KMU-Wachstumsmärkte

Europäische Finanzmärkte haben trotz der ausgewiesenen Vorteile der Börsennotierung derzeit Schwierigkeiten, neue Emittenten zu gewinnen. Hürden stellen u. a. hohe Compliance-Kosten oder die unzureichende Liquidität der Emittenten dar, die potenzielle Investoren und Marktintermediäre belasten. Im Vergleich zur Zeit vor der Finanzkrise haben sich die Börsengänge von KMUs in Europa halbiert. Um KMUs einen einfacheren Zugang […]

Europäische Finanzmärkte haben trotz der ausgewiesenen Vorteile der Börsennotierung derzeit Schwierigkeiten, neue Emittenten zu gewinnen. Hürden stellen u. a. hohe Compliance-Kosten oder die unzureichende Liquidität der Emittenten dar, die potenzielle Investoren und Marktintermediäre belasten. Im Vergleich zur Zeit vor der Finanzkrise haben sich die Börsengänge von KMUs in Europa halbiert. Um KMUs einen einfacheren Zugang zum Kapitalmarkt zu geben, wurde nun die
Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten verabschiedet. Der Rat hat am 08.11.2019 dem vorher mit dem EU-Parlament erzielten Kompromiss zugestimmt. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht noch aus.

Die neuen Regeln zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand und die hohen Befolgungskosten für Emittenten von KMU-Wachstumsmärkten zu verringern und gleichzeitig ein hohes Maß an Marktintegrität und Anlegerschutz zu gewährleisten. Außerdem soll die Einstufung multilateraler Handelssysteme als KMU-Wachstumsmärkte für Emittenten dieser Märkte erleichtert werden.

Im Wesentlichen ist folgendes vorgesehen:

  • Beschränkungen der Insiderliste auf permanente Insider: KMUs müssen nur noch eine Liste von Personen führen, die im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben. Auch der Informationsgehalt der Listen wird im Hinblick auf einen angemessenen Verwaltungsaufwand reduziert.
  • KMUs müssen nur noch einen kurzen Wertpapierprospekt vorlegen.

Die Regelungen treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.