Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.05.2020
Die Intensivpflege soll mit neuen Regelungen eine bessere Versorgung ermöglichen und weniger anfällig sein für Fehlanreize. Der Gesetzentwurf (
19/19368
) der Bundesregierung sieht einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege vor, die nur von besonders qualifizierten Ärzten verordnet werden darf.
Der Gesetzentwurf sieht u. a. auch neue Regelungen für die medizinische Rehabilitation vor. So soll der Zugang dazu erleichtert werden.
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