EU-Recht - 27. November 2020

Neue Europäische Zustellungsverordnung angenommen

BRAK, Mitteilung vom 26.11.2020

Das Plenum des EP hat am 23. November 2020 den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des EP und des Rates (VO 1393/2007) über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) (09890/2/2020 – C9-0356/2020 –2018/0204(COD)) angenommen.

Bereits am 4. November 2020 nahm der Rat die neu gefasste Verordnung an. Mit der Überarbeitung der Verordnung soll mittels digitaler Hilfsmittel die Effizienz und Schnelligkeit grenzüberschreitender Gerichtsverfahren verbessert werden. Um dies zu verwirklichen, wird durch die Verordnung ein dezentrales IT-System zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten eingeführt. Die Verordnung sieht ferner vor, dass das dezentrale IT-System auf einer interoperablen Lösung wie beispielsweise e-Codex basiert. Die BRAK sprach sich bereits im September 2018 in ihrer Stellungnahme Nr. 29/2018 für ein interoperables IT-System, wie es jetzt in den Verordnungen vorgesehen ist, aus. Die Einigung auf ein dezentrales interoperables IT-System entspricht daher den Forderungen der BRAK.

Der Gesetzgebungsakt wird nun noch vom Präsidenten des Rates unterzeichnet, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt schließlich in Kraft.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 20/2020