EU-Recht - 20. August 2020

Neue EU-Regeln für Lkw-Fahrer gelten ab 20.08.2020

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.08.2020

Am 20.08.2020 treten neue EU-Vorschriften in Kraft, mit denen die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern verbessert, die Verkehrssicherheit erhöht und Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr beseitigt werden sollen. Die neuen Regeln zu den Lenk- und Ruhezeiten müssen bereits ab 20.08.2020 angewendet werden. Logistikunternehmen müssen die Arbeitspläne so organisieren, dass Fahrer im internationalen Gütertransport in regelmäßigen Abständen nach Hause zurückkehren können. Die obligatorische Ruhephase am Ende einer Woche, bekannt als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, darf nicht im Führerhaus des Lkw verbracht werden. Wird diese Ruhephase nicht zuhause verbracht, muss das Unternehmen für die Kosten der Unterbringung aufkommen.

Die anderen Rechtsakte des sog. Mobilitätspakets I werden 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein.

Während die Kommission die Möglichkeit der regelmäßigen Rückkehr der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer nach Hause begrüßt, hinterfragt die Kommission die neue Vorschrift, die auch die Rückkehr des Fahrzeugs in den Niederlassungsmitgliedstaat alle acht Wochen obligatorisch macht. Dazu kommen Beschränkungen, die für den kombinierten Verkehr (Kabotage-Beförderung) gelten. Die EU-Verkehrskommissarin Adina V?lean hatte daher die Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten auf die Reform des Transportsektors, die wesentliche soziale Verbesserungen enthält, begrüßt, bedauerte aber, dass das neue Regelwerk Elemente enthält, die möglicherweise nicht mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals in Einklang stehen.

Diese Maßnahmen waren nicht Teil der am 31. Mai 2017 angenommenen Vorschläge der Kommission und damit nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung.

Die EU-Kommission untersucht derzeit die möglichen Auswirkungen dieser beiden Aspekte auf das Klima, die Umwelt und das Funktionieren des Binnenmarktes. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen noch in diesem Jahr vorliegen. Die Kommission wird erforderlichenfalls von ihrem Recht Gebrauch machen, einen gezielten Gesetzesvorschlag vorzulegen, bevor die beiden Bestimmungen in Kraft treten.

Im Juli 2020 haben die Abgeordneten alle drei Rechtsakte, die die EU-Minister im April 2020 angenommen hatten, ohne Änderungen gebilligt. Die EU-Kommission hatte die Vorschläge 2017 vorgelegt.