EU-Recht - 21. April 2020

Neue EU-Regeln erleichtern Verkauf von Waren im EU-Binnenmarkt

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.04.2020

Seit dem 19. April gelten vereinfachte Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren im europäischen Binnenmarkt, mit denen Unternehmen ihre Produkte unbürokratischer in ganz Europa verkaufen können. Nach dem gestärkten Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist der Verkauf von Produkten im gesamten Binnenmarkt erlaubt, wenn sie in einem EU-Land rechtmäßig verkauft werden. „Ein starker Binnenmarkt ist Europas bestes Instrument, um aus der beispiellosen Krise, die durch das Coronavirus verursacht wurde, herauszukommen“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Diese neuen Regeln werden den europäischen Unternehmen helfen und den Binnenmarkt noch stärker machen.

Nach der
neuen Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren
können Unternehmen eine freiwillige „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“ vorlegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden.

Wenn Unternehmen der Marktzugang für ihre Produkte verweigert oder eingeschränkt wird, können sie solche Entscheidungen bei SOLVIT, dem Netzwerk der Europäischen Kommission für solche Probleme, unbürokratisch anfechten. Darüber hinaus informieren Produktkontaktstellen in jedem Mitgliedstaat online über nationale technische Vorschriften.

Grundsätzlich können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden. Allerdings gab es oft Hindernisse, die den freien Warenverkehr behinderten. Unternehmen, die beispielsweise Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen wollten, waren häufig mit Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Mit den neuen Regeln sollen diese Hindernisse beseitigt werden. Die EU-Kommission hatte die neue Verordnung 2017 vorgeschlagen.