EU-Recht - 7. Januar 2025

Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.01.2025

Heute tritt die neue Verordnung über Bauprodukte in Kraft. Sie erleichtert den Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, unterstützt innovative Bautechniken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche.

Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen.

Die neue Bauprodukteverordnung hilft Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und Behörden dabei, auf der Grundlage der Leistung und Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Innovation und Nachhaltigkeit

Die neue Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige Techniken in der EU fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B. Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen – sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu beschleunigen.

Weniger Abfall und längere Lebensdauer

Diese Technologien können in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10 bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte 2022 die Überarbeitung der Verordnung aus dem Jahr 2011 vorgeschlagen.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland