EU-Recht - 22. September 2021

Neue Erasmus+-App mit europäischem Studentenausweis macht Studierende mobiler

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.09.2021

Die am 21.09.2021 gestartete Erasmus+-App mit integriertem europäischen Studierendenausweis wird den Zugang zu so unterschiedlichen Leistungen wie Bezahlen in der Mensa, Ausleihe an Hochschulbibliotheken oder den digitalen Transfer von Studienleistungen innerhalb Europas ermöglichen. Über die neue Erasmus+-App, die in allen EU-Sprachen verfügbar ist, erhalten Studierende den digitalen europäischen Studentenausweis, der in der gesamten Europäischen Union gültig ist. „Ich freue mich, dass die Schnittstelle unseres erfolgreichen und bekannten Programms für junge Menschen, Erasmus+, der Zielgruppe immer besser entspricht. Digitaler, mobiler und stärker gemeinschaftsorientiert. Die neue App und ihr integrierter Studierendenausweis veranschaulichen genau jenen europäischen Bildungsraum, für den wir stehen“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.

Mit der neuen App, die auf Android und iOS läuft, können Studierende ihr Zielland unter den Partnern ihrer Hochschule suchen und auswählen, ihren Lernvertrag online unterzeichnen, sich über nützliche Veranstaltungen und Tipps zu ihrem Zielland informieren und mit anderen Studierenden in Kontakt treten oder ihren europäischen Studentenausweis erhalten, mit dem sie Zugang zu Dienstleistungen, Museen, kulturellen Aktivitäten und Sonderangeboten an ihrer Gasthochschule und in ihrem Land haben.

Die Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, betonte: „Papier gehört offiziell der Vergangenheit an. Für mobile Erasmus+-Studierende wird die Erasmus+-App ein unentbehrlicher Begleiter sein. Alle notwendigen Daten und Informationen werden an einer Stelle gebündelt – das bedeutet weniger Stress, weniger Zeitaufwand für Formalitäten und mehr Flexibilität. Der über die App verfügbare europäische Studierendenausweis ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines echten europäischen Bildungsraums: ein Bildungsraum, zu dem sich alle Studierenden zugehörig fühlen, in dem alle die gleichen Dienste nutzen können und in dem Bildungsergebnisse einheitlich anerkannt werden.“

Mehr als 4.000 Hochschulen beteiligen sich derzeit am Netzwerk „Erasmus ohne Papier“, das einen sicheren Datenaustausch und eine einfachere Suche nach Bildungsverträgen ermöglicht. Diese digitale Zusammenarbeit ermöglicht die Einführung und breite Anerkennung des europäischen Studentenausweises.

Der Ausweis, der mit den geltenden Rechtsvorschriften der EU über den Schutz personenbezogener Daten uneingeschränkt in Einklang steht, gewährleistet einen sicheren Austausch von Informationen von Studierenden und ermöglicht einen nahtlosen Übergang zwischen Hochschuleinrichtungen. Darüber hinaus bietet der Ausweis Studierenden die Chance, auf Online-Kurse und -Dienste zugreifen zu können, die von anderen Hochschuleinrichtungen angeboten werden.

Damit werden nicht nur virtuelle Mobilität und integriertes Lernen gefördert, sondern es wird Studierenden mit der Initiative für einen europäischen Studentenausweis auch eine größere Auswahl bei den Studiengängen, die sie belegen können, geboten. Mit der Zeit werden Studierende auch an kulturellen Veranstaltungen in ganz Europa zu ermäßigten Preisen teilnehmen können.

Die Vorteile der Initiative reichen weit über die Studentenschaft hinaus, denn durch vereinfachte Verwaltungsverfahren und einen geringeren Verwaltungsaufwand für Hochschuleinrichtungen wird die Mobilität für alle angekurbelt.

Vorteile des europäischen Studierendenausweises

Für Studierende:

  • Einfacher Zugriff auf Lehrmaterialien vor der Mobilitätsphase, Online-Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und automatische Anerkennung von ECTS-Leistungspunkten
  • Unmittelbarer Zugang zu Diensten an der Gastuniversität, etwa Bibliotheken, Beförderung und Unterkunft
  • Ermäßigungen bei Kulturveranstaltungen

Für Hochschuleinrichtungen:

  • Einfache Online-Verwaltung des gesamten Mobilitätsprozesses – von der Auswahl der Studierenden bis hin zur Anerkennung von ECTS-Leistungspunkten
  • Online-Identifizierung von Studierenden, vereinfachter und sicherer Austausch von Daten von Studierenden – einschließlich akademischer Leistungen – zwischen Hochschuleinrichtungen
  • Geringerer Verwaltungsaufwand in Verbindung mit der Mobilität von Studierenden

Quelle: EU-Kommission