EU-Recht - 9. März 2022

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Rat legt seinen Standpunkt fest

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 08.03.2022

Der Rat hat am 24.02.2022 seine Position zum Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) festgelegt. Sobald das EU-Parlament seinen Standpunkt beschlossen hat, werden beide Institutionen den Vorschlag in informellen Beratungen (sog. Trilog) verhandeln, um einen Kompromiss zu dem Dossier zu finden.

Der Rat schlägt u. a. folgende Änderungen am EU- Kommissionsvorschlag vor:

  • Die EU-Mitgliedstaaten sollen nach Verabschiedung der Richtlinie 18 Monate Zeiten haben, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.
  • Damit Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung haben, wird vorgeschlagen die Fristen wie folgt anzupassen:
    • auf am oder nach dem 01.01.2024 beginnende Geschäftsjahre: große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mind. 500 Beschäftigten (sie befinden sich bereits heute im Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie 2014/95/EU);
    • auf am oder nach dem 01.01.2025 beginnende Geschäftsjahre: große Unternehmen (gemäß Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU)1, die derzeit nicht der CSR-Richtlinie unterliegen, aber zukünftig in den Anwendungsbereich der CSRD fallen;
    • auf am oder nach dem 01.01.2026 beginnende Geschäftsjahre: börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
  • Um börsennotierte KMU nicht unnötig zu belasten, sollen sie ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auf folgende Informationen beschränken:
    • kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens
    • Beschreibung der Politik des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte
    • wichtigste tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung, oder Behebung
    • wichtigste Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist und die Art und Weise, wie es diese Risiken steuert
    • Schlüsselindikatoren
  • In den Berichterstattungsstandards wird berücksichtigt, dass Unternehmen nicht immer problemlos, Informationen von den verschiedenen Akteuren in ihren Wertschöpfungsketten, insb. KMU, einholen können. So soll Unternehmen in den ersten drei Jahren der Anwendung der Richtlinie mehr Flexibilität eingeräumt werden, indem sie die Informationen veröffentlichen, die ihnen über die Geschäftsbeziehungen und die Lieferkette vorliegen, und eine Erklärung beifügen, dass Unternehmen aus der Wertschöpfungskette die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt haben.
  • Um die Lesbarkeit und Auffindbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern, sollen Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten in einem klar ausgewiesenen eigenen Abschnitt des Lageberichts veröffentlichen.
  • Abschlussprüfung:
    • Es wird klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Abschlussprüfer/Prüfungsgesellschaften für die Durchführung der Abschlussprüfung und für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestatten können. Zudem wurden die Anforderungen an unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen präzisiert.
    • Verkürzung der Dauer der praktischen Ausbildung, die zur Durchführung der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt, auf acht Monate
    • Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten, werden bestimmte Nichtprüfungsleistungen verboten, wenn er bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt (Art. 25 c).
    • Die EU-Kommission nimmt spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie Standards zur Erlangung der hinreichenden Prüfsicherheit an.

1 Große Unternehmen sind Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten:

a) Bilanzsumme: 20.000.000 Euro;
b) Nettoumsatzerlöse: 40.000.000 Euro;
c) durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: 250.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel