EU-Recht - 30. März 2026

Nachhaltigkeit von Rechenzentren: Konsultation zum gemeinsamen EU-Bewertungssystem für Rechenzentren

DATEV eG Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 27.03.2026

Die EU-Kommission konsultiert bis zum 23.04.2026 zum Entwurf einer delegierten Verordnung (inkl. Anhang) für ein gemeinsames System zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren in der EU. Ziel des Bewertungssystems ist es, die Transparenz über den Energieverbrauch von Rechenzentren zu erhöhen und die Vergleichbarkeit sicherzustellen. Es soll zudem dazu dienen, die Nachhaltigkeit von Rechenzentren in künftigen Rechtsvorschriften, wie z. B. dem Cloud and AI Development Act, zu bewerten. Ferner fand es bereits Berücksichtigung in den Überarbeitungsvorschlägen der delegierten Verordnungen zur Klima- und Umwelttaxonomie.

Das gemeinsame EU-Bewertungssystem wird auf dem in der delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 eingeführten Berichtssystem aufbauen. Mit der nun zur Konsultation stehenden delegierten Verordnung wird im nächsten Schritt festgelegt, wie die von den Betreibern übermittelten Informationen an die Europäische Datenbank für Rechenzentren (EU-Datenbank) für die Bewertung verwendet werden. Dazu wird ein elektronisches Label eingeführt, das von der EU-Datenbank bis zum 15.08.2027 (und anschließend jährlich) automatisch herausgegeben und auf elektronischem Wege an die Rechenzentren übermittelt wird. Zur Ausstellung des Labels soll die EU-Datenbank auf die Klassen zur Energie- und Wasserverbrauchseffizienz (PUE und WUE), die in Anhang I aufgeführt sind, zurückgreifen. Um die EU-Mitgliedstaaten und Anwender zu unterstützen, soll das Label durch ein Dokument, das die Leistungsindikatoren kontextualisiert, flankiert werden. Die Labels werden elektronisch und in allen EU-Amtssprachen in der EU-Datenbank öffentlich zugänglich sein.

Auf Verlangen sind Betreiber von Rechenzentren verpflichtet, das elektronische Label jeder natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung zu stellen. Dabei können sie auf eine frei zugängliche Webseite, die sie selbst betreiben oder die EU-Datenbank verweisen.

In Anhang II ist das Format des Labels festgelegt:

Zudem schlägt die EU-Kommission eine Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 vor, um bestimmte Aspekte der Berichterstattung zu verbessern, damit das zukünftige Label in ausreichender Qualität und Konsistenz zur Verfügung gestellt wird. Dazu werden neue Definitionen eingeführt bzw. überarbeitet, um den Anforderungen des Labels gerecht zu werden und die Konsistenz zu bestehenden Initiativen, wie z. B. der EU-Wasserresilienzstrategie herzustellen. Zudem werden Anpassungen bei Vertraulichkeitsregelungen vorgenommen, damit Labels veröffentlicht werden können. Darüber hinaus wird die Berichterstattung vereinfacht, indem einige Indikatoren, wie z. B. die Indikatoren zum Datenverkehr, gestrichen werden, da sie nicht im Label verwendet werden. Kleinere und im Bau befindliche Rechenzentren sollen zukünftig die Möglichkeit haben, freiwillig zu berichten, um ein Label erhalten zu können.

Die EU-Kommission soll die delegierte Verordnung bis zum 31.03.2029 und anschließend alle drei Jahre überprüfen und ggf. durch Vorlage eines Überarbeitungsvorschlages flankieren. Die Bewertung soll u. a. zusätzliche Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltaspekte, weitere Indikatoren, eine partielle Zertifizierung oder Audit von den berichteten Daten oder Vereinfachungsaspekte im Hinblick auf das Label, die Berichterstattung oder das Bewertungssystem umfassen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel