EU-Recht - 4. August 2020

Nachhaltige Corporate Governance: EU-Kommission legt Studie und Fahrplan vor

Die EU-Kommission hat am 31.07.2020 eine Studie zur nachhaltigen Corporate Governance und den Pflichten der Unternehmensleitung veröffentlicht, die im Ergebnis zeigt, dass börsennotierte Unternehmen in der EU weiterhin ihren Fokus auf die kurzfristige Gewinnmaximierung legen, statt langfristige Interessen zu verfolgen. Laut Studie rührt dies teilweise auch aus dem bestehenden Rechtsrahmen oder Marktpraktiken her. Es werden […]

Die EU-Kommission hat am 31.07.2020 eine
Studie
zur nachhaltigen Corporate Governance und den Pflichten der Unternehmensleitung veröffentlicht, die im Ergebnis zeigt, dass börsennotierte Unternehmen in der EU weiterhin ihren Fokus auf die kurzfristige Gewinnmaximierung legen, statt langfristige Interessen zu verfolgen. Laut Studie rührt dies teilweise auch aus dem bestehenden Rechtsrahmen oder Marktpraktiken her.

Es werden sieben Problembereiche identifiziert, wie z. B. fehlende Nachhaltigkeitsstrategien, die Vergütungspolitik oder der steigende Druck von Investoren, der kurzfristig ausgerichtete Unternehmensentscheidungen zur Folge hat. Dies geht zu Lasten einer langfristigen Wertschöpfung, indem Risiken im Klima-/Umwelt- und Sozialbereich oder die Einhaltung der Menschenrechte sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit und die Lieferkette nicht ausreichend identifiziert und in Unternehmensstrategien/-entscheidungen berücksichtigt werden.

In der Studie werden mögliche Handlungsoptionen auf EU-Ebene (sowohl legislativer als auch nicht legislativer Art) identifiziert, die auf folgende drei Ziele einzahlen soll:

  • Stärkung der Rolle der Unternehmensleitung beim Verfolgen von langfristigen Interessen des Unternehmens,
  • Verbesserung der Rechenschaftspflicht der Unternehmensleitung im Hinblick auf die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensentscheidungen,
  • Verbesserung der Corporate Governance Praktiken, um zur Nachhaltigkeit des Unternehmens beizutragen.

Gleichzeitig hat die EU-Kommission einen
Fahrplan
zur nachhaltigen Corporate Governance vorgelegt, zu dem bis 08.10.20 Rückmeldung gegeben werden kann. Um zu gewährleisten, dass ökologische und gesellschaftliche Interessen vollständig in den Geschäftsstrategien der Unternehmen berücksichtigt werden, könnte – laut Fahrplan – eine Änderung der Gesellschaftsrechtsrichtlinie (EU) 2017/1132 und der Aktionärsrechterichtlinie 2007/36/EG in Frage kommen.