MTA-Reformgesetz - 29. Januar 2021

MTA-Ausbildung: Medizinische Berufe werden attraktiver

Bundesregierung, Mitteilung vom 28.01.2021

Der Bundestag hat das MTA-Reformgesetz beschlossen. Die Ausbildung in der medizinisch-technischen Assistenz wird damit modernisiert und grundlegend reformiert. So wird etwa das Schuldgeld abgeschafft und für alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung sicher gestellt.

Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen. Die Berufsbezeichnung wird ersetzt durch „Medizinische Technologin“ und „Medizinischer Technologe“.

Eine umfassende Reform der Ausbildungen in diesen Berufen ist erforderlich, um die sich stetig weiterentwickelnden technischen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Ausbildung zu integrieren und die Ausbildung zeitgemäß und attraktiv auszugestalten. Die Corona-Pandemie zeigt derzeit sehr deutlich, wie bedeutend die Berufe der medizinischen Assistenz sind – insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation.

Was soll sich ändern?

  • Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Berufen wird modernisiert, die Ausbildung wird konkretisiert und neu strukturiert.
  • Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.
  • Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet.
  • Künftig muss eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden, Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.

„Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu dem Vorhaben.

Mit dem Gesetz wird außerdem das Notfallsanitäter-Gesetz geändert. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu schaffen. Zudem soll ihnen in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden.

Das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah abgeschlossen werden und das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Der Beschluss ist Teil des „Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe„. Die Bundesregierung will damit die Ausbildungen in zehn Gesundheitsfachberufen neu ordnen und für künftige Herausforderungen stärken.

Quelle: Bundesregierung