Gesetzgebung - 21. September 2021

Modernisierung des Zivilverfahrens

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.09.2021

Die Bundesregierung spricht sich „für eine weitere Modernisierung und Digitalisierung der Ziviljustiz unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze“ aus. Wie sie in ihrer Antwort (19/32270) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32035) schreibt, hat die Corona-Pandemie den Bedarf für eine weitere Digitalisierung noch einmal verdeutlicht und gleichzeitig das Interesse und den Bedarf der Praxis an der Weiterentwicklung digitaler Anwendungen verstärkt. Der Zivilprozess müsse im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung zukunftsfest gestaltet werden, damit er auch weiterhin praxistauglich ist. Maßstab aller Reformen müsse sein, dass die hohe Qualität der Rechtsprechung beibehalten sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Ziviljustiz erhalten bleibt.

Weiter heißt es in der Antwort, im Bereich des Zivilverfahrens könnten über die bis spätestens 2026 flächendeckend verpflichtende elektronische Aktenführung, den bereits auf den Weg gebrachten Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs sowie den Einsatz von Videoverhandlungen auch in Güteverhandlungen hinaus weitere Verfahrensabläufe durch Nutzung neuer technischer Möglichkeiten vereinfacht werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1029/2021