Wohnungseigentumsgesetz - 13. März 2020

Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts – BRAK nimmt kritisch Stellung

BRAK, Mitteilung vom 12.03.2020

Zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die BRAK sich kritisch geäußert. Der Entwurf basiert auf den Ergebnissen einer von der Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Mit ihm soll das WEG grundlegend reformiert werden, um insbesondere barrierereduzierende Aus- und Umbauten, energetische Sanierungen sowie den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu ermöglichen. Zudem sollen die Wohnungseigentümerversammlung als zentrales Entscheidungsgremium aufgewertet und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums effizienter gestaltet werden.

Die BRAK setzt sich in ihrer Stellungnahme detailliert mit den Änderungsvorschlägen auseinander. Für problematisch hält sie insbesondere eine Einschränkung der Befugnis des Verwalters, im Falle eines Rechtsstreits Honorare mit anwaltlichen Beratern zu vereinbaren. Unbillig ist aus Sicht der BRAK eine Änderung der Regelung für Beschlussklagen, die im Ergebnis zu einer deutlichen Reduktion der anwaltlichen Vergütung in Beschlussanfechtungsverfahren führt. Durch die geplante Änderung fiele zwar der Zuschlag für die Vertretung mehrerer Wohnungseigentümer weg, nicht aber die Mehrarbeit des Rechtsanwalts.