Wohnungseigentumsgesetz - 18. September 2020

Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

BMJV, Pressemitteilung vom 17.09.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 17.09.2020 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Christine Lambrecht erklärt dazu:

„Das Wohnungseigentumsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Es erlaubt die Schaffung von ‚Eigentum auf der Etage‘ und ermöglicht breiten Teilen der Bevölkerung, Immobilieneigentum zu erwerben. Für viele ist die Schaffung von Wohneigentum ein wichtiger Baustein bei der privaten Altersvorsorge. Das WEG ist seit seiner Einführung im Jahre 1951 jedoch nur punktuell geändert worden und hält vielen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen nicht mehr stand: Wir beobachten einen zunehmenden Sanierungsstau bei Altbauten sowie Hindernisse beim energetischen und barrierereduzierenden Umbau.

Mit dem am 17.09.2020 beschlossenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird das WEG an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst. Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften wird effektiver ausgestaltet. Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ihr Elektrofahrzeug auf eigene Kosten – damit bringen wir die Wende zur E-Mobilität gezielt voran.“

Das am 17.09.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz enthält folgende Eckpunkte:

  • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
  • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
  • Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
  • Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem wir den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern die Möglichkeit geben, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
  • Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
  • Das Streitpotenzial in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

Quelle: BMJV