Personengesellschaftsrecht - 19. März 2021

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.03.2021

Die Bundesregierung will das Personengesellschaftsrecht modernisieren und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/27635). Laut Entwurf soll das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des bestehenden Systems, das heißt unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännischen und nicht kaufmännischen Personengesellschaften, konsolidiert werden. Es soll außerdem konsequent am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet werden. Dabei soll es den Gesellschaftern auch künftig freistehen, ihre Rechtsbeziehungen in weitem Umfang im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Regelungen auszugestalten. Viele Bereiche des Personengesellschaftsrechts würden den praktischen Bedürfnissen nicht mehr gerecht, heißt es im Entwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 357/2021