Rat der EU, Pressemitteilung vom 03.12.2019
Die EU arbeitet darauf hin, den grenzüberschreitenden Austausch zwischen Behörden durch die Digitalisierung und die Nutzung von IT zu modernisieren und so die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu verbessern. Um dies zu erreichen, hat der Rat am 03.12.2019 seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zu zwei Änderungsverordnungen über die Beweisaufnahme bzw. über die Zustellung von Schriftstücken festgelegt.
Der Ratsvorsitz wird nun auf der Grundlage dieser Mandate Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.
Anna-Maja Henriksson, finnische Justizministerin:
„Tag für Tag führen immer mehr Bürgerinnen und Bürger ihr Leben und ihre Geschäfte grenzüberschreitend in der gesamten EU. Unsere heutige Einigung soll dafür sorgen, dass sie Zugang zu einem effizienten und modernen Justizsystem haben, wann immer sie es benötigen. Durch den verstärkten Einsatz moderner Technologien in diesem Bereich können wir die Verfahren beschleunigen und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz erleichtern.“
Die Verordnungsentwürfe sehen die Modernisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen auf dem Gebiet der Beweisaufnahme und der Zustellung von Schriftstücken vor. Durch die Änderungsentwürfe werden die Effizienz und die Geschwindigkeit grenzüberschreitender Gerichtsverfahren verbessert, indem die Digitalisierung und moderne Technologien genutzt werden, um auf diese Weise den Zugang zur Justiz und zu einem fairen Verfahren für die Parteien zu verbessern.
Die Änderungen an beiden Verordnungen sehen unter anderem vor, dass für die Übermittlung von Dokumenten und Anfragen zwischen den Mitgliedstaaten verpflichtend ein dezentrales elektronisches IT-System, das aus miteinander verbundenen nationalen IT-Systemen besteht, verwendet wird. Mit den Verordnungsentwürfen wird die Kommission auch mit der Schaffung, Wartung und Pflege sowie mit der künftigen Weiterentwicklung einer Referenzsoftware betraut, die die Mitgliedstaaten als ihr Back-End-System anstelle eines auf nationaler Ebene entwickelten IT-Systems anwenden können.
Im Hinblick auf die Zustellung von Dokumenten ist in dem Entwurf der neuen Vorschriften vorgesehen, dass sie Empfängern mit einer bekannten Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch direkt zugestellt werden, wenn diese im Voraus ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Die Zustellung kann mittels eines qualifizierten Dienstes für die Zustellung elektronischer Einschreiben oder – unter zusätzlichen Bedingungen – per E-Mail erfolgen.
Mit dem Entwurf der neuen Vorschriften wird auch der Einsatz von Videokonferenzen oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie bei der Beweisaufnahme gefördert, was bedeutet, dass Zeugen, Parteien oder Sachverständige, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, vernommen werden können.
Hintergrund
Mit der derzeitigen Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken wurde ein beschleunigtes und standardisiertes Übermittlungsverfahren für die Zustellung von Schriftstücken zwischen Gerichten und anderen Parteien in verschiedenen EU-Ländern eingeführt.
Die derzeitige Verordnung über die Beweisaufnahme bietet einen Rahmen für die grenzüberschreitende Rechtshilfe zwischen EU-Ländern, indem sie die grenzüberschreitende Beweisaufnahme erleichtert.