Betriebsrätemodernisierungsgesetz - 23. April 2021

Modernisierung der Betriebsratsarbeit

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.04.2021

Die Bundesregierung will die Arbeit von Betriebsräten modernisieren und erleichtern. Das ist das Ziel des von ihr vorgelegten Entwurfs (19/28899) eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz).

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Der Entwurf sieht vor, Betriebsratswahlen zu vereinfachen, indem im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet wird.

Um den Schutz von Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll der Kündigungsschutz verbessert werden. Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden soll die Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen werden.

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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 546