Rat der EU, Pressemitteilung vom 07.04.2020
Der Rat der EU hat am 07.04.2020 das sog. Mobilitätspaket, eine umfassende Reform des Straßenverkehrssektors der EU, angenommen. Mit den neuen Vorschriften werden die Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer verbessert, besondere Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im grenzüberschreitenden Verkehr eingeführt und die Bestimmungen über den Marktzugang im Güterkraftverkehr aktualisiert. Sie werden auch zu einer effizienteren Durchsetzung führen. Der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament hatten diesbezüglich am 11. Dezember 2019 eine vorläufige Einigung erzielt. Der vereinbarte Text wurde am 20. Dezember 2019 vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates gebilligt, und der Rat hat die politische Einigung am 20. Februar 2020 bestätigt.
Die neuen Regeln sollen für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen besseren Arbeits- und Sozialbedingungen für die Fahrer und der unternehmerischen Freiheit, grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen, sorgen, werden aber auch zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Darüber hinaus werden sie für den Sektor Klarheit in Bezug auf bisher mehrdeutige Bestimmungen schaffen und deren uneinheitlicher Anwendung in den einzelnen Mitgliedstaaten ein Ende setzen.
Das Paket besteht aus einer Verordnung, die den Marktzugang im Güterkraftverkehr und den Zugang zum Beruf des Güter- oder Personenkraftverkehrsunternehmers regelt, einer Verordnung über maximale Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten für Kraftfahrer sowie über die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern und einer Richtlinie zur Überarbeitung der Durchsetzungsanforderungen und zur Festlegung von Vorschriften für die Entsendung von Kraftfahrern.
Nächste Schritte
Die Abstimmung vom 07.04.2020 im schriftlichen Verfahren bedeutet, dass der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt hat. Die Rechtsakte müssen nun vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die beiden Verordnungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung und die Richtlinie am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Vorschriften der Marktzugangsverordnung und der Entsenderichtlinie gelten 18 Monate nach dem Inkrafttreten der Rechtsakte. Die Vorschriften der Lenkzeitverordnung gelten – abgesehen von den besonderen Fristen für Fahrtenschreiber – ab dem zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Rates der EU.