Verbraucherschutz - 27. November 2020

Mitteilung zur neuen Verbraucheragenda veröffentlicht

BRAK, Mitteilung vom 26.11.2020

Die Europäische Kommission hat am 13. November 2020 eine Mitteilung zur neuen Verbraucheragenda veröffentlicht. Die neue Agenda ist auf fünf Jahre angelegt und sieht Maßnahmen in verschiedenen Politiken zum Zwecke des Verbraucherschutzes vor.

Durch die neue Verbraucheragenda sollen europäische Verbraucher den digitalen und ökologischen Wandel aktiv mitgestalten. Darüber hinaus greift die Agenda die COVID-19-Pandemie, ihre Auswirkungen auf die Verbraucher und die Resilienz des Binnenmarktes auf. Die Mitteilung nennt fünf Prioritäten der neuen Agenda, welchen sich die EU und die Mitgliedstaaten in den nächsten fünf Jahren im Rahmen ihrer Verbraucherpolitiken vorrangig widmen werden: (1.) den grünen Wandel, (2.) den digitalen Wandel, (3.) die wirksame Durchsetzung von Verbraucherrechten, (4.) die Bedürfnisse besonderer Verbrauchergruppen und (5.) die internationale Zusammenarbeit. Im Rahmen der neuen Verbraucheragenda plant die Kommission, die Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2008/48/EG), die Richtlinie zur Vermarktung von Finanzdienstleistungen (Richtlinie 2002/65/EG) und die Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) zu überarbeiten. Mit entsprechenden Gesetzgebungsverfahren ist im ersten Quartal 2021 zu rechnen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 20/2020