BMAS, Pressemitteilung vom 13.12.2024
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 eine Verordnung beschlossen, nach der drei neue Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden können:
- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern
- Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub
Der Verordnung müssen jetzt noch die Länder zustimmen.
Die Aufnahme der Erkrankung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Berufskrankheitenverordnung ist aktuell noch nicht möglich, da hierzu noch Rückfragen geklärt werden. Da die Erkrankung bereits als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden kann, führt dies nicht zu Nachteilen für die Betroffenen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales