Zivilrecht - 13. Dezember 2019

Mietpreisbremse soll verschärft werden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.12.2019

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vorgelegt (
19/15824
). Zum einen solle es den Ländern ermöglicht werden, heißt es in dem Entwurf, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung solle wie bisher höchstens fünf Jahre betragen. Zum anderen solle der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden. Auf diese Weise solle das Potential der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden. Insgesamt strebe der Entwurf einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an.

Wie die Bundesregierung schreibt, haben die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg moderat verlangsamt. Die für die Einführung der Regelungen der Mietpreisbremse maßgebliche Ausgangslage bestehe im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheint deshalb nicht sinnvoll. Zudem habe sich gezeigt, dass die derzeitige Ausgestaltung Vermietern ökonomische Anreize bietet, sich nicht an die Mietpreisbremse zu halten.