Teilhabestärkungsgesetz - 3. Februar 2021

Menschen mit Behinderung: Für mehr gesellschaftliche Teilhabe

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 03.02.2021

Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz möchte die Bundesregierung ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen, den Zugang zu einer regulären Ausbildung ermöglichen und sie besser vor Gewalt schützen. Das Kabinett hat das Gesetz auf den Weg gebracht.

Die Bundesregierung möchte die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter ausbauen. „Eine inklusive Gesellschaft – das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Blick auf das Teilhabestärkungsgesetz, das am 03.02.2021 vom Kabinett beschlossen wurde.

Bessere Integration am Arbeitsmarkt

Konkret profitieren sollen zum Beispiel Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung in einer Reha-Maßnahme befinden und Arbeitslosengeld II beziehen. Sie werden künftig in den Jobcentern die gleichen Fördermöglichkeiten erhalten wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Dies soll die Eingliederungschance der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in den Arbeitsmarkt verbessern.

Außerdem soll das Budget für Ausbildung, das Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht, ausgeweitet werden. Künftig sollen auch diejenigen davon profitieren, die bereits im sogenannten Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind.

Das SGB IX wird um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Damit müssen Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen künftig geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen.

Assistenzhunde kein Grund zur Verweigerung des Zutritts

Außerdem wird geregelt, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt nicht verweigert werden darf, weil sie von einem Assistenzhund begleitet werden. Neben Blindenführhunden sind Assistenzhunde für viele Menschen mit Behinderungen notwendige Begleiter im Alltag.

Hinzu kommen zwei weitere gesetzliche Änderungen:

Die Bestimmung der Sozialhilfeträger soll künftig ausschließlich durch die Länder erfolgen. Diese Regelung wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die Aufgabenübertragung durch Bundesgesetze auf Kommunen zum Bildungs- und Teilhabepaket als nicht grundgesetzkonform erachtet hat.

Darüber hinaus soll das Meldeverfahren für Kurzarbeitergeld vereinfacht werden. Pandemiebedingt ist die Zahl der Anträge stark gestiegen. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, können die Anträge künftig auch elektronisch über die bestehenden Meldeverfahren übermittelt werden.

Quelle: Bundesregierung