BRAK, Mitteilung vom 28.05.2025
Um Geldwäsche-Verdachtsfälle zu melden, soll künftig eine Zwei-Faktor-Authentifizierung am zentralen Meldeportal der Financial Intelligence Unit (goAML Web) erforderlich sein. Anwältinnen und Anwälte sind hiervon ebenfalls betroffen und sollten ihre im Meldeportal hinterlegten E-Mail-Adresse aktuell halten.
Seit Anfang 2024 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, sich im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML Web) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu registrieren. Die FIU teilt mit, dass sie für den Zugang zum Portal goAML Web eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen will. Künftig wird daher zusätzlich zu Benutzername und Passwort ein Verifizierungscode zur Anmeldung erforderlich sein. Die Umstellung soll voraussichtlich zum 01.09.2025 erfolgen.
Mit der Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung will die FIU die Sicherheit der Anmeldung in ihrem Meldeportal sowie der dort gespeicherten Daten erhöhen und Missbrauchsmöglichkeiten verringern. Hierfür wird ein weiterer Sicherungsmechanismus implementiert, der unbefugten Dritten den Zugriff weiter erschweren soll.
Vor der Umstellung wird die FIU an die in goAML Web registrierten Verpflichteten eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an ihre hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
Die FIU bittet daher Anwältinnen und Anwälte, zu überprüfen, ob die von ihnen in goAML Web hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer – Nachrichten aus Berlin 11/2025