Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2020
Mit mehr Tests und Hilfen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte sollen die gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Krise besser aufgefangen werden. Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (
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) sieht auch eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vor sowie Hilfen für Auszubildende und Studenten in Gesundheitsberufen.
Die Bundesregierung will die Zahl der Coronatests deutlich ausweiten, um Infektionsketten früh zu erkennen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll dazu verpflichtet werden können, Tests zu bezahlen. Gesundheitsämter sollen die Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können. In Pflegeeinrichtungen soll verstärkt getestet werden. Labore sollen künftig auch negative Testergebnisse melden.
Der Gesetzentwurf sieht für die Beschäftigten in der Pflege eine einmalige Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro vor. Auch Auszubildende, freiwillige Helfer, Leiharbeiter und Mitarbeiter von Servicegesellschaften sollen eine Prämie bekommen. Die Sonderzahlungen werden zunächst von der Pflegeversicherung erstattet. Länder und Arbeitgeber können die Prämie auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Erst später soll entschieden werden, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Refinanzierung der Prämien erhalten.
In der ambulanten Pflege kann bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat auch anderweitig verwendet werden. Dies gilt, befristet bis Ende September 2020, etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Ansparmöglichkeit für nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um drei Monate verlängert.
Anbieter von Alltagsunterstützungen bekommen Mindereinnahmen und Mehraufwendungen von der Pflegeversicherung erstattet. Bei den Mindereinnahmen ist die Erstattung auf bis zu 125 Euro im Monat begrenzt. Der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld soll erleichtert werden. Um quarantänebedingten Versorgungsengpässe in der Pflege zu überbrücken, sollen stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden können.
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