MTA-Ausbildung - 25. September 2020

Medizinische Berufe werden attraktiver – MTA-Ausbildung wird reformiert

Bundesregierung, Mitteilung vom 23.09.2020

Die Ausbildung in der medizinisch-technischen Assistenz wird grundlegend reformiert. Sie soll moderner und damit attraktiver werden. So sollen Auszubildende künftig Anspruch auf Vergütung haben und das Schuldgeld abgeschafft werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die vier Berufe in der Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin bleiben bestehen. Die Berufsbezeichnung wird ersetzt durch „Medizinische Technologin“ und „Medizinischer Technologe“.

Eine umfassende Reform der Ausbildungen in diesen Berufen ist erforderlich, um die sich stetig weiterentwickelnden technischen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Ausbildung zu integrieren und die Ausbildung zeitgemäß und attraktiv auszugestalten. Die Corona-Pandemie zeigt derzeit sehr deutlich, wie bedeutend die Berufe der medizinischen Assistenz sind – insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation.

Was soll sich ändern?

  • Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Berufen wird modernisiert, die Ausbildung wird konkretisiert und neu strukturiert.
  • Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.
  • Die praktische Ausbildung wird ausgeweitet.
  • Künftig muss eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden, Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.

Die Gesamtausbildungsdauer wird weiterhin drei Jahre betragen. Das Gesetz soll bis Januar 2023 in Kraft treten.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem das Notfallsanitäter-Gesetz geändert, mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter zu schaffen. Zudem soll ihnen in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden.

Der Beschluss ist Teil des „ Gesamtkonzeptes Gesundheitsfachberufe„. Die Bundesregierung will damit die Ausbildungen in zehn Gesundheitsfachberufen neu ordnen und für künftige Herausforderungen stärken.

Quelle: Bundesregierung