Gesetzgebung - 27. Mai 2022

Lkw-Maut soll steigen

Bundesregierung, Mitteilung vom 25.05.2022

Die Lkw-Maut in Deutschland soll Anfang 2023 steigen. Der Bund rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von 41,5 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren, die der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur dienen. Das Kabinett hat dazu eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes auf den Weg gebracht.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum steigen die Mautsätze?

Hintergrund für die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue Wegekostengutachten. Nach Eurovignetten-Richtlinie muss sich die Lkw-Maut an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – nebst der tatsächlich verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit 2022 mitberechnet werden dürfen.

Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt und in der Regel für eine fünfjährige Kalkulationsperiode bestimmt. Das neue Wegekostengutachten für Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab und wird mit der Anpassung der Mautsätze zum 1. Januar 2023 umgesetzt.

Die Lkw-Maut ist eine Straßenbenutzungsgebühr, die in Deutschland seit 2005 erhoben wird. Sie wurde in mehreren Stufen auf alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Lkw-Maut ist das Bundesfernstraßenmautgesetz.

Was bringen die höheren Mautsätze?

Die Mauteinnahmen sollen laut Bundesverkehrsministerium in den Jahren 2023 bis 2027 im Durchschnitt rund 8,3 Milliarden Euro betragen – nach 7,6 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Damit würden sich die Einnahmen in den kommenden fünf Jahren auf insgesamt 41,5 Milliarden Euro summieren.

Die Lkw-Maut dient der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Zusätzlich zur Straßennutzung stellt sie den Verursachern die Kosten für Lärm und Luftverschmutzung in Rechnung. Damit bietet sie einen Anreiz, möglichst emissionsarme Nutzfahrzeuge einzusetzen und Transporte auf Schiene oder Wasserstraße zu verlagern.

…und was bringen sie nicht?

Die Finanzierung der Bundesfernstraßen bleibt mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes weiterhin gesichert – allerdings dürfte, so der Gesetzentwurf, „der Verlagerungseffekt auf andere Verkehrsträger eher gering sein“.

Die Lkw-Maut betrifft Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Das Bundesverkehrsministerium schließt deshalb nicht aus, dass „die Weitergabe der gestiegenen Transportkosten zu höheren Preisen für die transportierten Waren führen“ kann. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien jedoch nicht zu erwarten.

Wo bleibt die CO2-Differenzierung?

Maßnahmen zur CO2-Differenzierung benötigen, so der Gesetzentwurf, einen längeren zeitlichen Vorlauf zur technischen und organisatorischen Umsetzung und sollen daher mit einem separaten Änderungsgesetz geregelt werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen.“

Hinweis

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die neuen Mautsätze bei der Lkw-Maut sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung