Zivilrecht - 28. Februar 2020

Leitlinien zur „Düsseldorfer Tabelle“

OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 28.02.2020

In Ergänzung zu der „Düsseldorfer Tabelle“ (vgl.
Pressemitteilung vom 16.12.2019
) haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt im Jahr 2015 aktualisiert wurden. Zu finden sind sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf:

Die „Düsseldorfer Tabelle“ beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. Für die Unterhaltsleitlinien dagegen sind ausschließlich die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantwortlich.