Mietrecht/Wohnungseigentumsgesetz - 20. September 2019

Leichterer Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge

Bundesrat, Mitteilung vom 20.09.2019

Zur Förderung der Elektromobilität möchten Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit einem Gesetzesantrag schlagen sie Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor. Die Initiative wurde am 20. September 2019 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen.

Eigener Anspruch gegenüber dem Vermieter

Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen

Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der drei Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz alle Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Ähnlicher Vorstoß

Der Bundesrat befasst sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema: Im Dezember 2017 hat er einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR-Drs. 730/17). Darin geht es zusätzlich noch um die Förderung des altersgerechten Wohnens. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten.

Wie es weitergeht

Die Ausschüsse beraten den Gesetzesantrag der drei Länder in der letzten Septemberwoche. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung.