EU-Recht - 1. September 2020

Lehren aus Dieselgate: Neue EU-Regeln für die Typgenehmigung von Autos gelten ab 01.09.2020

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.08.2020

Am 01.09.2020 treten neue Vorschriften in Kraft, nach denen neue Fahrzeugtypen in der EU genehmigt werden müssen. Die neuen Regeln sorgen für Unabhängigkeit und mehr Qualität bei der Prüfung, bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht wird. Sie verbessern die Kontrolle von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt sind, und stärken das System durch eine europäische Aufsicht. Die EU- Kommission kann damit EU-weite Rückrufe anordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen. Die Kommission hatte die Verordnung im Zuge des Dieselgate-Skandals vorgeschlagen, bei dem Autohersteller durch Manipulationen gesetzlich vorgegebene Grenzwerte für Autoabgase umgangen hatten.

„Die Europäerinnen und Europäer erwarten zu Recht, dass sie die saubersten und sichersten Fahrzeuge fahren können. Dies setzt strengste Kontrollen an Fahrzeugen voraus, die in Verkehr gebracht werden und auf unseren Straßen fahren. Es erfordert auch eine echte Durchsetzung und Überwachung auf europäischer Ebene: Aus diesem Grund wird die Kommission künftig in der Lage sein, Fahrzeuge zu kontrollieren, EU-weite Rückrufe auszulösen und Geldbußen von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug zu verhängen, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird“, sagte Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt.

„Diese Reformen ergänzen unsere Bemühungen um sauberere und sicherere Mobilität, die vor dem Hintergrund der Krise noch stärker zukunftsorientierte Investitionen in Infrastruktur und Innovation erfordern. Unsere Bemühungen, das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen, den Binnenmarkt zu stärken und die langfristige Lebensfähigkeit und globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu unterstützen, gehen Hand in Hand“, so der Kommissar weiter.

Die wichtigsten Elemente der neuen EU-Vorschriften sind:

  • Unabhängigkeit und Qualität der Prüfungen vor dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs: Technische Dienste, die neue Fahrzeugmodelle prüfen und inspizieren, werden von unabhängigen Stellen auf der Grundlage strenger Kriterien geprüft, um ihre Benennung durch die Mitgliedstaaten zu erhalten und beizubehalten. Nationale Typgenehmigungsbehörden werden nun gegenseitigen Begutachtungen (Peer Reviews) unterzogen, um dafür zu sorgen, dass die geltenden Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden.
  • Kontrollen bereits auf dem Markt befindlicher Fahrzeuge: Der neue Rechtsrahmen verbessert auch die Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt sind und von Händlern zum Verkauf angeboten werden. Von nun an sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig eine Mindestzahl von Fahrzeugen zu prüfen. Außerdem sind sie nun in der Lage, Schutzmaßnahmen gegen nicht konforme Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen, ohne abwarten zu müssen, dass die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.
  • Europäische Aufsicht: Darüber hinaus kann die Kommission nun an Fahrzeugen Einhaltungs- und Konformitätsprüfungen in Laboratorien oder auf der Straße durchzuführen. In Fällen, in denen Hersteller gegen die Typgenehmigungsvorschriften verstoßen (z. B. im Fall von Abschalteinrichtungen oder gefälschten Erklärungen), kann die Kommission EU-weite Rückrufe anordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen. Bis heute konnten nur die nationalen Behörden, die das Fahrzeug typgenehmigt haben, solche Maßnahmen verhängen.

Hintergrund

Die neuen Regeln sind ein Teil der Arbeit der Europäischen Kommission für einen sauberen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Automobilsektor, wie sie in der Kommissionsmitteilung „Europa in Bewegung“ festgelegt wurde. Mit ihren Initiativen sorgt die Kommission dafür, dass Luftqualitäts- und CO2-Normen eingehalten und Emissionsprüfungen für Autos verbessert werden. Außerdem fördert die Kommission alternative Kraftstoffe und die Herstellung von Batterien und verteidigt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.

Im Prozess der Typgenehmigung bescheinigt die Prüfstelle, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt. Insbesondere, ob die Hersteller das EU-Recht, einschließlich der Emissionsgrenzwerte, die in separaten Vorschriften festgelegt sind, kontinuierlich einhalten. Die Kommission hat die neuen Regeln im Zuge des Dieselgate-Skandals vorgeschlagen. Sie wurden 2018 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet.