EU-Recht - 19. Mai 2021

Legale Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften in den europäischen Arbeitsmarkt wird erleichtert

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.05.2021

Für hochqualifizierte Fachkräfte wird der Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt in Zukunft einfacher. Am 17.05.2021 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über die Blaue Karte auf neue Regeln geeinigt. „Die Blaue Karte EU wird dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum aufrechtzuerhalten, auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu reagieren und die Produktivität zu steigern, damit die EU gestärkt aus dieser Pandemie hervorgehen kann. Diese Einigung über ein zentrales Migrationsdossier zeigt auch, dass sich die EU durch ihre Zusammenarbeit mit einem zukunftsfähigen Migrationssystem ausstatten kann“, begrüßte der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas die Entscheidung.

Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Mobile Arbeitnehmer leisten bereits einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft der EU. Wegen unserer schrumpfenden, alternden Gesellschaft müssen wir aber weiterhin Fähigkeiten und Talente aus dem Ausland anwerben. Die heute erzielte Einigung ist ein zentraler Aspekt des neuen Migrations- und Asylpakets, der es uns ermöglichen wird, unsere Migrationspolitik zu normalisieren. Die neuen Regeln werden es einfacher machen, innerhalb der EU zu arbeiten und zu reisen, und sie werden das Potenzial hochqualifizierter Arbeitskräfte mit unterschiedlichem Hintergrund einschließlich Personen, die internationalen Schutz genießen, anerkennen.“

Die Einigung über die überarbeitete Blaue Karte ist eines der Hauptziele des neuen Migrations- und Asylpakets.

Anwerbung neuer Kompetenzen und Talente

Im globalen Wettbewerb um Talente konkurriert die EU zunehmend mit anderen Zielregionen. Wenngleich es Sache der Mitgliedstaaten ist zu entscheiden, wie viele Menschen sie zu Arbeitszwecken aufnehmen, könnte ein verbesserter EU-Rahmen die Chancen der Mitgliedstaaten und Unternehmen, die benötigten Talente anzuwerben, deutlich verbessern. Durch die neue Regelung werden folgende Änderungen eingeführt:

  • Flexible Anforderungen: Die für die Qualifikation für eine Blaue Karte EU maßgebliche Gehaltsschwelle wird auf das 1 bis 1,6-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts gesenkt, wodurch sie für mehr Menschen erreichbar wird. Auch wird die erforderliche Mindestdauer eines Arbeitsvertrags auf sechs Monate verkürzt.
  • Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen und Berufserfahrung: Die neuen Regeln sollen die Anerkennung und Validierung von beruflichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien erleichtern. In einigen spezifischen Sektoren sollen sich auch Bewerber mit einem Hochschulabschluss gleichwertiger Berufserfahrung bewerben können.
  • Größere Flexibilität beim Stellen- oder Arbeitsplatzwechsel: Innerhalb der ersten zwölf Monate sollen Inhaber einer Blauen Karte EU nur dann einen neuen Arbeitsmarkttest ablegen müssen, wenn sie ihre Position oder ihren Arbeitgeber wechseln möchten. Erst nach dieser Frist sollen Inhaber einer Blauen Karte EU verpflichtet sein, jede Änderung ihrer Situation den zuständigen nationalen Behörden zu melden.
  • Hochqualifizierte Personen, die internationalen Schutz genießen, sollen ebenfalls eine Blaue Karte EU beantragen können.
  • Familienzusammenführung: Um hochqualifizierte Arbeitskräfte von außerhalb der EU anzuwerben und zu halten, sollen Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU diese begleiten dürfen und Zugang zum EU-Arbeitsmarkt erhalten.
  • Mobilität innerhalb der EU: Inhabern einer Blauen Karte EU und ihren Familienangehörigen soll es nach zwölf Monaten Beschäftigung im ersten Mitgliedstaat auf der Grundlage vereinfachter Mobilitätsregeln erlaubt sein, in einen zweiten Mitgliedstaat zu ziehen. Die in verschiedenen Mitgliedstaaten verbrachten Arbeitszeiten sollen ebenfalls berücksichtigt werden, was den Zugang zum Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU erleichtert.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die am 18.05.2021 erzielte Einigung noch durch den Erlass der Richtlinie über die Blaue Karte EU förmlich bestätigen. Sobald die Richtlinie förmlich angenommen ist, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: EU-Kommission