EU-Recht - 2. Juni 2020

Länderspezifische Empfehlungen für Deutschland 2020

BRAK, Mitteilung vom 28.05.2020

Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2020 ihren Vorschlag für Empfehlungen des Rates zum Nationalen Reformprogramm für die Länder 2020 (sog. Länderspezifische Empfehlungen) veröffentlicht.

Das Europäische Semester ist Teil des EU-Rahmens zu Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Die Kommission bringt alljährlich im Winter Länderberichte zur wirtschaftlichen Lage in den Mitgliedstaaten heraus, welche die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen der Mitgliedstaaten analysieren. Dazu nehmen die Mitgliedstaaten über ihre Reformprogramme Stellung, worauf wiederum die Kommission einen Entwurf für Empfehlungen präsentiert. Dieser geht dann an den Rat, der die Empfehlungen schließlich veröffentlicht.

Die Länderspezifische Empfehlung für Deutschland ist dieses Jahr durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Aus Sicht der Kommission sollte Deutschland im kommenden Jahr alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern und die Wirtschaft zu unterstützen. Zur Erreichung dieser Ziele empfiehlt die Kommission Deutschland, Privatinvestitionen im Bereich der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit fördern. Von der Digitalisierung würde insbesondere der Dienstleistungssektor profitieren. Darüber hinaus ruft die Kommission dazu auf, nationale Maßnahmen wie Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen, welche auch in Deutschland im Zuge der Pandemie verhängt wurden, vollständig aufzuheben, um einen störungsfreien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu ermöglichen.

Die Länderspezifischen Empfehlungen werden nun von den EU-Ministern und den Staats- und Regierungschefs erörtert, bevor sie förmlich angenommen werden. Im Anschluss daran sind die Mitgliedstaaten gehalten, die Empfehlungen bei ihrer nationalen Politik zu berücksichtigen.