Gesetzentwurf - 17. Februar 2022

Kurzarbeitergeld-Regelungen sollen bis Juni gelten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.02.2022

Die Bundesregierung möchte die erleichterten Regeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld ein weiteres Mal verlängern. Begründet wird dies mit dem pandemiebedingten schwierigen wirtschaftlichen Umfeld in vielen Branchen. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben deshalb einen Gesetzentwurf (20/688) vorgelegt, der vorsieht, die Ende März 2022 auslaufenden Sonderregeln bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.

Kurzarbeit habe sich, insbesondere wegen der verlängerten Bezugsdauer und der erleichterten Inanspruchnahme als wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie erwiesen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.

Laut aktuellem Gesetzentwurf soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Die Erleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes beziehen sich im Wesentlichen auf die Absenkung der Mindesterfordernisse, den Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügigen Beschäftigung und den Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze für Beschäftigte ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat, wenn deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 57/2022