Immobiliar-Verbraucherdarlehen - 8. Oktober 2021

Kreditwürdigkeit bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.10.2021

Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen vorgelegt (19/32548). Mit der Durchführung der Evaluierung war das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (iff) beauftragt worden. Hintergrund ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der 2014 Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen europaweit eingeführt wurden. Diese Prüfung soll unter anderem einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Überschuldung aufgrund unzureichend geprüfter Finanzierungen gewährleisten. In Deutschland sind die Regelungen 2016 in Kraft getreten. Wie die Bundesregierung schreibt, hat der Gesetzgeber angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften der Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen. Außerdem hätten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (ImmoKWPLV) weitere Zweifelsfragen geklärt.

Wie es in der Unterrichtung heißt, kommt das iff als Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Kreditvergabepraxis, die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung aufbaut, den Zweck erfüllt, Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor einem überfordernden Immobilienkredit und einer damit verbundenen Überschuldung zu schützen. Inwiefern sich die Anpassungen in der Praxis auf die Beratungsfälle in den Schuldnerberatungen ausgewirkt haben, habe sich laut iff allerdings bedingt durch den zu kurzen Evaluationszeitraum nicht ermittelt werden können. Nach Einschätzung des Auftragnehmers zeichne sich jedenfalls auch insoweit eine positive Tendenz ab. Das Gutachten zeige weiter auf, so die Bundesregierung, dass die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht zunächst dazu geführt hat, dass zumindest Seniorinnen und Senioren die Darlehensaufnahme erschwert worden ist. Diese Erschwernis sei jedoch durch die ImmoKWPLV grundsätzlich behoben worden, so dass es sich nur um einen kurzfristigen Effekt gehandelt habe. Weiter zeige das Gutachten auf, dass zwar teilweise in der Praxis bei Anwendung der neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung noch in wenigen Punkten Unsicherheiten gesehen werden. Das Institut habe daher einen möglichen Handlungsbedarf geprüft. Für sämtliche Fragestellungen sei es dabei zum Ergebnis gekommen, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1055