Berufsstand - 9. Januar 2025

Konvention zum Schutz der Anwaltschaft kurz vor Finalisierung

BRAK, Mitteilung vom 08.01.2025

Der Europarat hat ein internationales Abkommen erarbeitet, mit dem künftig elementare Rechte der Anwaltschaft kohärent und rechtsverbindlich abgesichert werden sollen. Der jahrelang auch unter Mitwirkung der BRAK ausgearbeitete Konventionstext passierte Ende 2024 wichtige Gremien des Europarats. Ein Textentwurf wurde nun erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die seit April 2022 im Europarat erarbeitete Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs steht kurz vor ihrer Finalisierung. Die BRAK hatte sich gemeinsam mit dem DAV in zahlreichen Verhandlungsrunden intensiv engagiert und die Diskussionen gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) an vielen Stellen vorangetrieben. Nun wird die Konvention nach dem Inkrafttreten in den Vertragsstaaten Kernwerte der Anwaltschaft absichern. Insbesondere soll die anwaltliche Unabhängigkeit samt der Selbstverwaltung gewährleistet sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt.

Zuletzt signalisierten wichtige Gremien des Europarats Zustimmung zum Konventionstext. So stimmte am 19.11.2024 der Ausschuss für juristische Zusammenarbeit (CDCJ) dem Text zu und der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung (PACE) zeigte sich bei seiner Sitzung am 10.12.2024 in Jerewan ebenfalls positiv gesinnt. Daraufhin wurde der Text der Konvention samt erläuterndem Bericht für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Nun muss, nach anderen Gremien, noch das Ministerkomitee des Europarats final zustimmen. Dies soll voraussichtlich am 14.05.2025 in Luxemburg erfolgen. Die feierliche Unterzeichnung durch Staatenvertreter und die Ratifizierungsphase werden folgen. Drei Monate nach Erreichen des Quorums von nach gegenwärtigem Stand acht Ratifikationen wird das internationale Abkommen in Kraft treten. Die Konvention steht dabei im Grundsatz nicht nur den Staaten des Europarats, sondern allen Staaten weltweit offen. Auch die EU kann beitreten.

Die BRAK wird sich weiterhin gemeinsam mit ihren europäischen Partnern intensiv dafür einsetzen, dass die Konvention von möglichst vielen Staaten unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 1/2025