BRAK, Mitteilung vom 14.03.2025
Ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt: Am 12. März 2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden.
Das Ministerkomitee des Europarats nahm den Text des internationalen Abkommens einstimmig an. Zuvor hatte es noch letzte Verhandlungen zu einzelnen Textpassagen gegeben. Mit dem finalen Text soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantiert sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt. Damit trägt das jahrelange Engagement der BRAK Früchte. Sie hatte sich gemeinsam mit dem DAV in zahlreichen Verhandlungsrunden intensiv engagiert und die Diskussionen gemeinsam mit ihren europäischen Partnern im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) an vielen Stellen vorangetrieben.
Die Konvention soll voraussichtlich am 13. Mai 2025 in Luxemburg feierlich von Staatenvertretern unterzeichnet werden. Die Ratifizierungsphase wird folgen. Grundsätzlich steht die Konvention unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen sämtlichen Staaten der Welt offen, erste Interessenbekundungen sind bereits erfolgt. Auch die Europäische Union kann unterzeichnen. Die BRAK wird sich weiterhin gemeinsam mit ihren europäischen Partnern intensiv dafür einsetzen, dass die Konvention von möglichst vielen Staaten unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.
- Presseerklärung (März 2025)
- Konventionstext (EN) (März 2025)
- Explanatory Report zur Konvention (EN) (März 2025)
- Erläuterungsblatt des CCBE (EN)(Februar 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2024
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2023
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 20/2022
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer