EU-Recht - 22. Januar 2021

Konsultation zur stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften

BRAK, Mitteilung vom 22.01.2021

Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur „stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften“ eröffnet. Interessenträger haben bis zum 26. März 2021 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

Hintergrund ist der bereits im Jahr 2015 veröffentlichte Aktionsplan für eine Kapitalmarktunion, in welchem die Kommission festgestellt hat, dass konvergente Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren zu einer frühzeitigen Restrukturierung von tragfähigen Unternehmen beitragen können und für mehr Rechtssicherheit für grenzübergreifende Anleger führen. Darüber hinaus bestehen laut Kommission nach wie vor erhebliche Unterschiede in den Insolvenzrahmen der EU-Mitgliedstaaten. Das Ziel des Konsultationsverfahrens ist die Evaluierung der Grundlagen für die Ergänzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie (EU) 2019/1023). Die aktuelle Initiative betrifft Aspekte des Insolvenzrechts, die bisher nicht von der Richtlinie erfasst werden. Zentrales Thema ist dabei die Unternehmensinsolvenz (ohne Banken), einschließlich der Insolvenz von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Unternehmern.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 02/2021