EU-Recht - 7. Januar 2026

Konsultation zur Roadmap für ein Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität

DATEV eG Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 06.01.2026

Die EU-Kommission hat eine bis zum 02.02.2026 andauernde Konsultation zum Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität eingeleitet. Die Förderung der Arbeitskräftemobilität und der Übertragbarkeit von Kompetenzen soll einen Beitrag zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels in kritischen und/oder wachsenden Branchen leisten.

Zudem sollen qualifizierte Drittstaatsangehörige angezogen und gehalten werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und gleichzeitig soll der Schutz aller Arbeitskräfte gewährleistet werden. Für das dritte Quartal 2026 plant die EU-Kommission eine Mitteilung und flankierende Initiativen vorzulegen, wie z. B. einen Vorschlag für einen Europäischen Sozialversicherungsausweis oder eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen. Zu den unterschiedlichen Initiativen sollen zudem gesonderte Konsultationen durchgeführt werden. So läuft derzeit schon eine bis zum 27.02.2026 andauernde Konsultation zur Initiative zur Portabilität von Kompetenzen.

Laut EU-Kommission wird die Mitteilung auf die weitere Modernisierung und Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren für die Arbeitskräftemobilität und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingehen, z. B. für grenzüberschreitende Telearbeiter oder die Entsendung von Drittstaatsangehörigen. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf der Erleichterung der vorübergehenden grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen liegen, u. a. durch die Angleichung technischer Verfahren für die Entsendung von Arbeitnehmern (wenn möglich unter Nutzung von digitalen Instrumenten wie der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität und der europäischen Brieftasche für Unternehmen).

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel