Datenschutz - 26. November 2021

Konsultation zur internationalen Datenübermittlung – EDSA

BRAK, Mitteilung vom 25.11.2021

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 18. November 2021 Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen der Anwendung des Art. 3 und der in Kapitel V festgelegten Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur internationalen Datenübermittlung veröffentlicht und führt darüber eine Konsultation durch.

In seinen Leitlinien definiert der EDSA unter anderem Kriterien zur Qualifizierung einer Verarbeitung eines Transfers von personenbezogenen Daten an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation und hebt dabei das besondere Schutzniveau personenbezogener Daten, welche außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO übermittelt werden, hervor. Mit Art. 3 DSGVO wird der räumliche Anwendungsbereich der DSGVO festgelegt. In Kapitel V der DSGVO werden die Grundbestimmungen bei der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen festgehalten. Interessenträger haben bis 31. Januar 2022 die Gelegenheit, sich zu beteiligen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 22/2021