DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 20.11.2025
Die EU-Kommission hat angekündigt, im vierten Quartal 2026 die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zu überarbeiten. Nun hat sie eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht, zu der bis 17.12.2025 Rückmeldung gegeben werden kann.
Die EU-Kommission hat bei der Bewertung der Richtlinie festgestellt, dass die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung bei B2G- und B2B-Transaktionen nur langsam zunimmt, wobei es insb. bei B2G-Transaktionen große Unterschiede in den EU-Mitgliedstaaten gibt. Nur die EU-Mitgliedstaaten, die Zulieferer verpflichtet haben, ausschließlich elektronische Rechnungen an die Verwaltungen zu übermitteln, haben ein hohes Niveau der elektronischen Rechnungsstellung erreicht. Des Weiteren bemängelt die EU-Kommission, dass sich einige Mitgliedstaaten – trotz Einführung der europäischen Norm für eInvoicing – hauptsächlich auf ihre bereits bestehenden nationalen Normen stützen, was zu einer fragmentierten eInvoicing-Landschaft führt. Gleichzeitig stellt dies auch ein Hindernis für die Interoperabilität dar, da Unternehmen nicht auf EU-übergreifend kompatible Systeme zurückgreifen können.
Ziel der Überarbeitung der Richtlinie ist, die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung EU-weit stärker zu harmonisieren, um eine einheitlichere Nutzung durch die EU-Unternehmen zu erreichen. Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Rahmen des Pakets zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) bis 2030 soll in den Überarbeitungsszenarien ebenfalls mit berücksichtigt werden. Ferner soll das Potenzial der elektronischen Rechnungsstellung auch durch die Weiterverwendung von eInvoicing-Daten genutzt werden, um automatisierte Meldungen zu unterstützen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. So kann laut EU-Kommission eInvoicing Unternehmen dabei unterstützen, ihren Berichtspflichten, z. B. bei der MwSt oder der Nachhaltigkeitsberichterstattung, wirksamer und effizienter nachzukommen.
Die EU-Kommission sieht als mögliche politische Optionen – unter Berücksichtigung der ViDA – folgendes vor:
- Festlegung einheitlicher und harmonisierter Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in der EU, d. h. Einführung einer Verpflichtung für Zulieferer zur Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung gemäß der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung bei B2G-Transaktionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf B2G-Transaktionen unterhalb der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge
- Einführung gemeinsamer Übermittlungsverfahren für das eInvoicing auf Basis des eDelivery-Bausteins (kein direkter Datenaustausch, sondern Austausch über Zugangspunkte) und harmonisierte Anforderungen an bestehende nationale Zertifizierungssysteme für die elektronische Rechnungsstellung
Die EU-Kommission wird vor Veröffentlichung des Überarbeitungsvorschlages eine Folgenabschätzung durchführen, die durch eine Studie, die bis Ende 2025 eingeleitet werden soll, flankiert wird.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel