Europäische Wettbewerbspolitik - 4. Juni 2020

Konsultation zu neuen Wettbewerbsinstrumenten gestartet

Um die europäische Wettbewerbspolitik für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu wappnen, ist die EU-Kommission zum Schluss gekommen, dass ein ganzheitlicher und umfassender Ansatz erforderlich sei. Dieser Ansatz soll sich auf drei Säulen stützen: die fortgesetzte konsequente Durchsetzung der geltenden Wettbewerbsvorschriften unter Anwendung der Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union […]

Um die europäische Wettbewerbspolitik für aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu wappnen, ist die EU-Kommission zum Schluss gekommen, dass ein ganzheitlicher und umfassender Ansatz erforderlich sei. Dieser Ansatz soll sich auf drei Säulen stützen:

  1. die fortgesetzte konsequente Durchsetzung der geltenden Wettbewerbsvorschriften unter Anwendung der Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einschließlich einstweiliger und wiederherstellender Maßnahmen, sofern dies angezeigt ist;
  2. eine mögliche Ex-ante-Regulierung digitaler Plattformen, einschließlich zusätzlicher Anforderungen für Plattformen mit einer Gatekeeper-Rolle;
  3. ein mögliches neues Wettbewerbsinstrument zur Bewältigung struktureller Wettbewerbsprobleme auf allen Märkten, die mit den geltenden Wettbewerbsvorschriften nicht behoben oder angegangen werden können (z. B. Verhinderung von Markt-Tipping).

Bezüglich der neuen Wettbewerbsinstrumente haben Stakeholder nun seit dem 02.06.2020 die Möglichkeit, bis zum 08.09.2020 an der öffentlichen Konsultation teilzunehmen. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Folgenabschätzung ist für das 4. Quartal 2020 ein entsprechender Legislativvorschlag geplant.