BRAK, Mitteilung vom 23.12.2022
Die Europäische Kommission führt derzeit ein Konsultationsverfahren mit kurzer Frist zum Vorschlag einer Durchführungsverordnung zum Gesetz für Digitale Märkte (DMA – Digital Markets Act) durch. Stellungnahmen sind noch bis zum 6. Januar 2023 möglich.
Der kürzlich in Kraft getretene DMA hat insbesondere für bestimmte Online-Plattformen mit großer Marktmacht, sog. Gatekeeper, weitreichende und detaillierte Regeln geschaffen. Zudem wird die Kommission durch den DMA ermächtigt, per Verordnung bestimmte Verfahrensfragen näher zu regeln. Mit der am 9. Dezember 2022 vorgeschlagenen Durchführungsverordnung möchte die Kommission diese Befugnis wahrnehmen. Unter anderem sollen Form und Inhalt der von Unternehmen gegenüber der Kommission darzulegenden Informationen sowie Aspekte des Sanktionsverfahrens im Falle des Verstoßes gegen Vorschriften des DMA näher bestimmt werden. Eine Beteiligung an der Konsultation ist noch bis zum 6. Januar 2023 möglich.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 23/2022