Digital Services Act - 6. November 2024

Konkretisierung der Transparenzberichtspflichten aus dem DSA

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 06.11.2024

Die EU-Kommission hat am 04.11.2024 eine Durchführungsverordnung angenommen, mit der sie die Transparenzberichtspflichten aus dem DSA konkretisiert. Der DSA verpflichtet alle Anbieter von Vermittlungsdiensten, zu denen auch Online-Plattformen gehören, einen Transparenzbericht über die von ihnen unternommene Moderation von Inhalten zu veröffentlichen.

Mit der Durchführungsverordnung werden verbindliche Templates für die Transparenzberichte festgelegt. Die Templates enthalten Vorgaben über die Form, den Inhalt und andere Einzelheiten im Hinblick auf die Erfüllung der im Gesetz festgelegten Berichtspflichten. Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Anbieter die Transparenzberichte ab Juli 2025 unter Verwendung des Templates veröffentlichen müssen. Es wird weiter konkretisiert, dass Anbieter einen Transparenzbericht pro Service veröffentlichen müssen. Des Weiteren muss der Transparenzbericht spätestens zwei Monate nach dem Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht werden und über fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Die Durchführungsverordnung muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden und wird dann 20 Tage später gelten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel