EU-Bankenregeln - 29. April 2020

Kommission will Regeln für Banken ändern, um Kreditvergabe zu erleichtern

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.04.2020

Damit Banken in der Corona-Krise den Geldhahn nicht zudrehen und Haushalte und Unternehmen die benötigten Finanzmittel erhalten, schöpft die Europäische Kommission den Spielraum der EU-Bankenregeln voll aus und hat dazu am 28.04.2020 gezielte gesetzliche Änderungen vorgeschlagen. Wie von internationalen Bankenaufsehern vorgeschlagen, soll der Zeitplan für die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards auf das Kapital der Banken gestreckt werden. Garantien, die während der Krise gewährt werden, werden günstiger behandelt. Banken wiederum sind aufgerufen, mit Dividenden und Boni sehr sparsam zu sein.

Die nach der Finanzkrise geschaffenen Regeln haben dafür gesorgt, dass die Banken in der EU heute widerstandsfähiger und besser für wirtschaftliche Schocks gewappnet sind. Die Mitteilung erinnert daran, dass die EU-Vorschriften Banken und Aufsichtsbehörden die Möglichkeit geben, in wirtschaftlichen Krisen flexibel und zugleich verantwortungsvoll zu handeln, um Haushalte und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Die am 28.04.2020 vorgeschlagene Verordnung enthält auch einige gezielte Änderungen, die die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe und zum Ausgleich coronabedingter Verluste maximieren sollen, ohne deren Widerstandsfähigkeit zu beeinträchtigen.

Gemeinsam mit dem europäischen Finanzsektor wird die Kommission der Frage nachgehen, wie bei der weiteren Unterstützung von Haushalten und Unternehmen am besten verfahren werden sollte. Die EU muss koordiniert auf diese Krise reagieren, um einen Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Maßnahmen zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Gezielte Änderungen an den Bankenvorschriften

Um die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe und zum Ausgleich coronabedingter Verluste zu maximieren, hat die Kommission am 28.04.2020 einige gezielte „Sofort“-Änderungen an den Bankaufsichtsvorschriften der EU (der Eigenkapitalverordnung) vorgeschlagen. Es handelt sich um außergewöhnliche temporäre Maßnahmen, mit denen die unmittelbaren Folgen der Corona-Krise abgemildert werden sollen.

Hierzu zählen die Anpassung des Zeitplans für die Anwendung der Internationalen Rechnungslegungsstandards auf das Kapital der Banken, eine günstigere Behandlung von Garantien, die während der Krise gewährt werden, die Verschiebung des Anwendungsbeginns des Puffers bei der Verschuldungsquote und die Änderung der Art und Weise, wie bestimmte Risikopositionen von der Berechnung der Verschuldungsquote ausgenommen werden.

Darüber hinaus will die Kommission mehrere bereits vereinbarte Maßnahmen vorziehen, mit denen Banken ein Anreiz zur Finanzierung von Arbeitnehmern, KMU und Infrastrukturprojekten gegeben werden soll.

Erläuternde Mitteilung

Die Mitteilung vom 28.04.2020 untermauert die jüngsten Verlautbarungen beispielsweise des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) oder der Europäischen Zentralbank, die sich für eine flexible Anwendung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften ausgesprochen hatten. Die Kommission ermutigt Banken und Aufsichtsbehörden, die Flexibilität des Bilanzierungs- und Aufsichtsrahmens der EU zu nutzen. So wird in der Mitteilung beispielsweise darauf hingewiesen, dass die EU-Vorschriften erfreulicherweise eine gewisse Flexibilität bieten, wenn es darum geht, bei öffentlichen und privaten Krediten Tilgungspausen einzuräumen (EBA-Leitlinien vom 2. April).

Darüber hinaus werden die Bereiche aufgezeigt, in denen Banken zu verantwortungsvollem Handeln aufgerufen sind, beispielsweise wenn es darum geht, auf Dividendenausschüttungen zu verzichten oder bei der Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile einen konservativen Kurs einzuschlagen.

Die Mitteilung vom 28.04.2020 erinnert ferner daran, wie Banken den Unternehmen und Haushalten mit digitalen Dienstleistungen wie kontaktlosen und digitalen Zahlungen helfen können.