EU-Recht - 1. Juli 2021

Kommission stärkt Sicherheitsnetz für Verbraucher

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.06.2021

Die Europäische Kommission will den Verbraucherschutz bei Internet-Einkäufen und auf dem Markt für Konsumentenkredite stärken und hat am 30.06.2021 überarbeitete EU-Regeln für die Produktsicherheit und Verbraucherkredite vorgelegt. Mit einem Sicherheitsnetz für die Verbraucher will die Kommission sicherstellen, dass gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden oder dass Kreditangebote den Verbrauchern klar und leicht auf digitalen Geräten angeboten werden. Der Vorschlag aktualisiert sowohl die bestehende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit als auch die EU-Vorschriften über Verbraucherkredite.

Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für Werte und Transparenz, erklärte dazu: „Die Verbraucher stehen vor zahlreichen Herausforderungen, insbesondere in der digitalen Welt, die das Einkaufen, die Dienstleistungen oder die Finanzmärkte revolutioniert hat. Deshalb verstärken wir den Verbraucherschutz an zwei Fronten: Wir machen es den Verbraucher einfacher, Risiken im Zusammenhang mit einem Kredit zu vermeiden und legen noch strengere Vorschriften für die Produktsicherheit fest. Außerdem werden wir den Marktteilnehmern mehr Verantwortung übertragen und es für betrügerische Akteure schwieriger machen, sich hinter kompliziertem Rechtsjargon zu verstecken.“

Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte hierzu: „Die COVID-19-Krise hat die Verbraucher auf vielfältige Weise getroffen, und viele waren mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Die durch die Pandemie beschleunigte Digitalisierung hat zu einem Anstieg des Online-Shopping geführt und den Finanzsektor grundlegend verändert. Es ist unsere Pflicht, insbesondere die schutzbedürftigsten Verbraucher zu schützen. Mit unserer Überarbeitung der bestehenden EU-Vorschriften für Verbraucherkredite und die allgemeine Produktsicherheit tun wir genau das.“

Onlineverkäufe sind in den letzten 20 Jahren stetig gestiegen, und im Jahr 2020 haben 71 Prozent der Verbraucher online eingekauft, in vielen Fällen neuartige technische Produkte. Von drahtlosen Ohrstöpseln über Luftreiniger bis zu Spielkonsolen – der Markt für technologische Gadgets ist riesig. Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit werden Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte eingeführt und die Risiken im Zusammenhang mit diesen neuen technischen Produkten, wie Cybersicherheitsrisiken, und beim Online-Shopping angegangen. Sie wird sicherstellen, dass alle Produkte, die EU-Verbraucher über Online-Marktplätze oder über das nächstgelegene Geschäft erreichen, sicher sind, unabhängig davon, ob sie von der EU oder von außerhalb stammen. Dank der neuen Verordnung werden Märkte ihren Pflichten nachkommen, damit keine gefährlichen Produkte an Verbraucher gelangen.

Die Überarbeitung der Verbraucherkredit-Richtlinie stellt sicher, dass Informationen zu Krediten klar sein und den digitalen Geräten entsprechen müssen, damit die Verbraucher verstehen, was sie unterschreiben. Darüber hinaus wird die Richtlinie die Vorschriften verbessern, mit denen die Kreditwürdigkeit bewertet wird, d. h. ob ein Verbraucher in der Lage sein wird, den Kredit zurückzuzahlen. Damit soll das Problem der Überschuldung vermieden werden. In der Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Vermittlung von Finanzwissen zu fördern und dafür zu sorgen, dass den Verbrauchern Schuldenberatung zur Verfügung gestellt wird.

Nächste Schritte

Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Rat und vom Parlament erörtert.

Quelle: EU-Kommission