EU-Recht - 1. April 2022

Kommission stärkt geografische Angaben für europäische Qualitätsprodukte

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.03.2022

Die EU-Kommission hat am 31.03.2022 eine Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgeschlagen. Dazu erklärte EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski: „Geografische Angaben stehen für den Reichtum und die Vielfalt unseres europäischen kulinarischen Erbes. Indem wir heute eine Stärkung und weitere Harmonisierung unseres Rechtsrahmens vorschlagen, wollen wir die Erzeugung traditioneller Qualitätsprodukte ankurbeln. Dies wird der ländlichen Wirtschaft in der gesamten Union zugute kommen und dazu beitragen, lokale Traditionen und natürliche Ressourcen zu bewahren. Außerdem wird es den weltweiten Ruf der EU-Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse weiter schützen.“

Die neuen Maßnahmen sollen die Verbreitung der geografischen Angaben in der gesamten Union fördern, um die ländliche Wirtschaft zu unterstützen und ein höheres Schutzniveau zu erreichen, insbesondere im Internet. Ziel ist es, die hohe Lebensmittelqualität und die hohen Standards in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass unser kulturelles, gastronomisches und lokales Erbe erhalten bleibt und in der EU und weltweit als authentisch zertifiziert wird.

Die Kommission schlägt die folgenden Maßnahmen vor, um das bestehende System der geografischen Angaben zu stärken und zu verbessern:

  • Verkürztes und vereinfachtes Registrierungsverfahren: die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben werden zusammengeführt, was zu einem einzigen vereinfachten Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben für EU- und Nicht-EU-Antragsteller führt.
  • Verbesserter Online-Schutz: der neue Rahmen wird den Schutz geografischer Angaben im Internet verbessern, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf über Online-Plattformen und den Schutz vor bösgläubiger Registrierung und Verwendung von geografischen Angaben im Domain-Namen-System.
  • Mehr Nachhaltigkeit: als unmittelbare Folgemaßnahme zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird es den Erzeugern möglich sein, ihre Maßnahmen zur sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in ihren Produktspezifikationen zu verankern, indem sie die entsprechenden Anforderungen festlegen. Dies wird dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen und die ländliche Wirtschaft besser zu schützen, lokale Pflanzensorten und Tierrassen zu erhalten, die Landschaft des Produktionsgebiets zu bewahren und den Tierschutz zu verbessern.
  • Gestärkte Erzeugergemeinschaften: Die Mitgliedstaaten müssen Erzeugergemeinschaften für geografische Angaben auf deren Antrag hin anerkennen. Anerkannte Erzeugergemeinschaften werden in die Lage versetzt, ihre geografischen Angaben zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln, insbesondere indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten erhalten.

Der Vorschlag vom 31.03.2022 ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses. Im Oktober 2020 wurde eine erste Folgenabschätzung veröffentlicht, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation, die vom 15. Januar 2021 bis zum 9. April 2021 lief, sowie von gezielten Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Organisationen in diesem Bereich.

Quelle: EU-Kommission