EU-Recht - 9. Dezember 2020

Kommission, Rat und Parlament einigen sich auf verbindliches Transparenzregister

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.12.2020

Der Eintrag von Lobbyisten in das geplante Transparenzregister von Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission soll künftig eine notwendige Voraussetzung für ihre wesentlichen Tätigkeiten sein. Damit wird das Transparenzregister de facto verbindlich. Über den entsprechenden Grundsatz der Konditionalität haben gestern (Montag) die Verhandlungsführer der drei Institutionen eine vorläufige Einigung erzielt. Eine endgültige Annahme soll noch vor Jahresende erreicht werden.

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Die Konditionalität wird der Eckpfeiler des gestärkten Transparenzregisters sein und auf alle Organe in gleichwertiger Weise Anwendung finden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich somit darauf verlassen, dass der Dialog zwischen Lobbyisten und wichtigen Entscheidungsträgern in der Union auf transparente Weise erfolgt und einer öffentlichen Kontrolle unterliegt.“

Die Verhandlungsführenden des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission haben einen Kompromiss darüber erzielt, wie das Transparenzregister de facto verbindlich wird. Die bislang noch ausstehende zentrale Frage der Konditionalität konnte geklärt werden. So wird ein Eintrag im Transparenzregister für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter eine notwendige Voraussetzung dafür sein, bestimmte Tätigkeiten auszuüben.

Die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, Vizepräsidentin Katarina Barley und Danuta Hübner vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen, sowie der deutsche Staatsminister für Europa Michael Roth als Vertreter des Ratsvorsitzes und die Vizepräsidentin der Kommission mit Zuständigkeit für Werte und Transparenz Věra Jourová bestätigten, dass der vorläufige Vereinbarungsentwurf gänzlich im Einklang mit den in den vorangegangenen Zusammenkünften festgelegten Verpflichtungen steht.

Mit den vereinbarten Regelungen werden eine Konditionalität sowie ergänzende Transparenzmaßnahmen für die unterzeichnenden Organe eingeführt, wobei den jeweiligen Besonderheiten der Organe Rechnung getragen wird. Die drei Organe setzen sich dafür ein, sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Maßnahmen mit den gemeinsamen Zielen der Vereinbarung im Einklang stehen und insgesamt gleiche Wirkung entfalten. Zudem bekräftigten die drei Organe ihre Bereitschaft, eine gemeinsame Transparenzkultur zu schaffen.

Künftig wird der Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters ein neues Kapitel umfassen, in dem auf die Umsetzung der Konditionalität und der ergänzenden Transparenzmaßnahmen eingegangen wird. Ein effizienter Überprüfungsmechanismus wird den Organen dann ermöglichen, regelmäßig die Umsetzung zu bewerten, und vor diesem Hintergrund können angemessene Empfehlungen für weitere Verbesserungen abgegeben werden.

Nächste Schritte

Das vorläufige Kompromisspaket zum Grundsatz der Konditionalität, auf das sich die Verhandlungsführenden geeinigt haben, wird es – vorbehaltlich seiner Annahme im Einklang mit den jeweiligen internen Verfahren jedes einzelnen Organs – ermöglichen, einen Vereinbarungsentwurf fertigzustellen. Die Verhandlungsführenden sind entschlossen, vor Jahresende zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.

Hintergrund

Im Jahr 2016 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission vorgelegt. Seit 2011 führen das Parlament und die Kommission gemeinsam ein öffentliches Register für Interessenvertreter, mit dem Transparenz und Rechenschaftspflicht im politischen Willensbildungsprozess der EU erhöht werden sollen. Der Rat nimmt beim derzeitigen Verfahren seit 2014 eine Beobachterrolle ein.

Dies war die siebte politische Zusammenkunft zu diesem Thema und nach früheren Treffen (am 16. Juni, 6. Oktober und 24. November 2020) die vierte Zusammenkunft seit der Wiederaufnahme der Treffen in der 9. Wahlperiode mit einem neuen Verhandlungsteam, das die derzeitige Zusammensetzung der Organe widerspiegelt.

Quelle: EU-Kommission