EU-Recht - 9. Juli 2021

Kommission genehmigt deutsche Garantieregelung in Höhe von 750 Millionen Euro für Reisesicherungsfonds

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.07.2021

Die Europäische Kommission hat am 9. Juli 2021 nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 750 Mio. Euro ausgestattete Regelung Deutschlands in Form einer staatlichen Garantie für Darlehen genehmigt, die von einem neuen Reisesicherungsfonds aufgenommen werden können, um Reisende bei Insolvenz von Pauschalreiseveranstaltern zu entschädigen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Pauschalreisebranche wurde von der Corona-Krise hart getroffen. Damit die Verbraucher jederzeit abgesichert sind, gewährleistet diese mit 750 Mio. Euro ausgestattete deutsche Garantieregelung, dass für die Erstattung von Reiseleistungen, die aufgrund der Pandemie storniert werden, an die Verbraucher ausreichend Mittel zur Verfügung stehen für den Fall, dass Pauschalreiseveranstalter zahlungsunfähig werden. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um gangbare Lösungen zu finden, wie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie im Einklang mit den EU-Vorschriften abgemildert werden können.“

Fördermaßnahme Deutschlands

Nach der Pauschalreiserichtlinie müssen Pauschalreiseveranstalter sicherstellen, dass Reisenden Beträge erstattet werden, die sie bereits für Leistungen gezahlt haben, die dann jedoch aufgrund der Insolvenz des Veranstalters entweder nur teilweise oder gar nicht erbracht werden. Zu diesem Zweck wird Deutschland einen aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanzierten Reisesicherungsfonds einrichten, der ab dem 1. November 2021 bereitstehen soll.

Deutschland meldete bei der Kommission eine staatliche Garantie im Umfang von 750 Mio. Euro an, mit der gewährleistet werden soll, dass ausreichende Mittel für die Erstattung stornierter Reiseleistungen zur Verfügung stehen, wenn Pauschalreiseveranstalter zahlungsunfähig werden und die verfügbaren Vermögenswerte des Fonds nicht ausreichen, um die Erstattungen an die Verbraucher zu decken.

Die Beihilfe im Rahmen der Regelung hat die Form einer staatlichen Garantie für etwaige künftige Darlehen, die der Fonds im Falle der Insolvenz teilnehmender Reiseveranstalter aufnehmen kann. Sie deckt 100 Prozent der Darlehensbeträge ab, sofern der garantierte Gesamtbetrag 750 Mio. Euro abzüglich der Vermögenswerte des Fonds und der von den Reiseveranstaltern gestellten Sicherheiten nicht übersteigt.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft. Danach kann die Kommission Beihilfemaßnahmen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats genehmigen.

Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die von Deutschland angemeldete Regelung mit den Grundsätzen des AEUV vereinbar ist. So steht i) das von dem Fonds zu zahlende Garantieentgelt mit den Vorgaben des Befristeten Rahmens im Einklang, ist ii) die Garantie befristet (bis max. 31. Oktober 2027) und wird iii) die Garantie 100 Prozent des Darlehensbetrags nicht übersteigen.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Deutschlands zu beheben, und folglich mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

In einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage wie jener, die aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit in allen Mitgliedstaaten herrscht, können die Mitgliedstaaten nach den EU‑Beihilfevorschriften Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung in ihrem Wirtschaftsleben gewähren. Dies ist in Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen.

Quelle: EU-Kommission